Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
26.01.1861 bis 31.12.2018 — RGBl. Nr. 268/1860 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 126.01.186131.12.2018 RGBl. Nr. 268/1860 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Grundzüge für die Organisierung des Staatsbaudienstes

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 268 aus 1860, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

26.01.1861RGBl. Nr. 268/1860

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

Schema der Baubedienstungen.

römisch eins. Technisches Conceptspersonale.

Diäten-Classe

Gehalt

Gulden

österr. Währ.

Ministerial- und Sectionsräthe mit den systemmäßigen Bezügen, Vorsteher der technischen Departements im Ministerium des Innern.

Ober-Bauräthe

römisch eins.

Classe ……………………………..

römisch sechs.

3.000

„

römisch zwei.

„ …………………………………...

„

2.500

Bauräthe

römisch eins.

Classe ……………………………..

römisch sieben.

2.000

„

römisch zwei.

„ ……………………………………

„

1.800

Oberingenieure

römisch eins.

Classe ………………………………

römisch acht.

1.500

„

römisch zwei.

„ …………………………………….

„

1.300

Ingenieure

römisch eins.

Classe ………………………………

römisch neun.

1.100

„

römisch zwei.

„ ……………………………………

„

1.000

Bauadjuncten

römisch eins.

Classe ………………………………

römisch zehn.

800

„

römisch zwei.

„ …………………………………….

„

700

Baupraktikanten mit Adjutum ……………………………………

römisch zwölf.

400

„

ohne

„ ……………………………………

„

-

römisch zwei. Ausübendes Beamtenpersonale.

 

 

Straßenmeister, Wasser-Werkmeister, Brückenmeister,{I. Classe

Baupoliere, Magazineure, Maschinisten{ römisch zwei. „

{ römisch drei. „

römisch zwölf.

500

,,

400

,,

350

römisch drei. Dienerpersonale.

 

Bestallung

Straßen-, hydraulische und andere Aufseher, Handwerker niederer Katogerie ……………………………………….………..{I. Classe

…………………………………………………………………{ römisch zwei.

………………………………………………………………..{ römisch drei.

-

-

-

180

144

120

Anmerkungen.

  1. Litera a
    Die Vorrückungen der Baubeamten in den einzelnen Rangstufen sind graduelle, mit Ausnahme der 1. Classe der ausübenden Beamten, die nur im Wege der Beförderung verliehen wird.
  2. Litera b
    Die Zahl der unentgeltlichen Baupraktikanten in jedem Verwaltungsgebiete und Dienstzweige ist keiner Beschränkung unterworfen. Bei dem Ministerium werden solche nur für das Architekturfach, und zwar nur Zöglinge oder Hörer der Akademie der bildenden Künste aufgenommen.
    Die Baupraktikanten sind für das Verwaltungsgebiet bestimmt und müssen sich daher ebensowohl bei der Landesstelle als außer derselben ohne Anspruch auf besondere Entlohnungen für die Dienstleistung hier oder dort verwenden lassen.
  3. Litera c
    Die Bau-Praktikanten können über eigenes Ansuchen auch zu Beamten des ausübenden Dienstes ernannt werden, ohne dadurch des Anspruches auf den Rücktritt in den technischen Conceptsdienst verlustig zu werden.
  4. Litera d
    Bei dem Dienstpersonale kann die höhere Classe nur im Wege der Beförderung erworben werden.
  5. Litera e
    Die Zahl der in jede Classe der technischen Beamten-Kategorien gehörigen Personen wird für jedes Verwaltungsgebiet besonders systemisirt. – Als Regel gilt, daß in jenen Kategorien, welche zwei Classen haben, die Hälfte in die höhere, die Hälfte in die niedrigere; in jenen, die drei Classen haben, je ein Drittheil in jede gereiht wird, und bei nicht theilbaren Zahlen die überschüssigen in die höheren Classen einbezogen werden.
  6. Litera f
    Die Aufseher werden in jedem Verwaltungsgebiete und in jedem Baubezirke durchschnittlich nach der obigen Regel in die drei Classen gereiht.
  7. Litera g
    In denjenigen Kronländern, in welchen der Taglohn beträchtlich über dem Durchschnitte steht, kann für die Dauer dieses Verhältnisses über besondere Bewilligung des Ministeriums die Abstufung der Dienerbestallungen für die drei Classen mit 144, 180 bis 200 fl. Österr. Währung jährlich bewilligt werden.
  8. Litera h
    Die Quartiergelder der technischen Beamten werden dort, wo sie dermal bestehen, in folgenden Beträgen aufrecht erhalten: römisch sechs. Diäten-Classe 500 fl., römisch sieben. 350 fl.,römisch acht. 300 fl., römisch neun. 200 fl., römisch zehn. 150 fl., römisch zwölf. 100 fl. Österr. Währung.
  9. Litera i
    Die Amtsbedienung der technischen Beamten wird aus dem Stande des Dienerpersonales der betreffenden politischen Behörden besorgt.

Schlagworte

Konzeptpersonal, Ministerialrat, Sektionsrat, Diätenklasse, Baurat, Klasse, Bauadjunktus, Baupraktikant, Konzeptsdienst, Drittteil, Straßenaufseher

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2018

Gesetzesnummer

10000003

Dokumentnummer

NOR40027653