Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Ernennung fachmännischer Laienrichter
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 129/1897 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2022RGBl. Nr. 129 aus 1897, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
14/02 Gerichtsorganisation
Beachte
1. Die Seegerichtsbarkeit ist insbesondere durch Art. II Z 1, 1a und 2 der Zivilverfahrens-Novelle 1983, BGBl. Nr. 135/1983, aufgehoben worden.1. Die Seegerichtsbarkeit ist insbesondere durch Artikel römisch zwei, Ziffer eins, eins a und 2 der Zivilverfahrens-Novelle 1983, Bundesgesetzblatt Nr. 135 aus 1983,, aufgehoben worden.
2. Statt "Handels- und Gewerbekammer" muß es nunmehr "Wirtschaftskammer" heißen (§ 2 des Handelskammergesetzes, BGBl. Nr. 182/1946 idF BGBl. Nr. 958/1993).2. Statt "Handels- und Gewerbekammer" muß es nunmehr "Wirtschaftskammer" heißen (Paragraph 2, des Handelskammergesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 182 aus 1946, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 958 aus 1993,).
Text
Gutächtlicher Vorschlag der Handels- und Gewerbekammern.
§. 3.Paragraph 3,
Wenn die Stelle eines fachmännischen Laienrichters zur Besetzung gelangen soll, hat der Präsident des Gerichtshofes die Handels- und Gewerbekammer, in deren Bezirke der Gerichtshof gelegen ist, zur Erstattung eines Vorschlages aufzufordern. Sind mehrere Stellen erledigt, so hat die Aufforderung die Zahl der zu besetzenden Stellen und, wo fachmännische Laienrichter der einen und anderen Art an der Rechtsprechung mitwirken, auch eine Angabe darüber zu enthalten, ob und in welchem Verhältnisse Angehörige des Handelsstandes oder Personen aus dem Kreise der Schiffahrtskundigen vorzuschlagen sind. Desgleichen ist bekanntzugeben, ob und in welchem Verhältnisse bei dem Vorschlage die in Handels- oder Schiffahrtsbetrieben bediensteten Personen zu berücksichtigen sind.
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch StGBl. Nr. 47/1945
Schlagworte
Handelskammer, Handelsbetriebe
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2022
Dokumentnummer
NOR12000180
Alte Dokumentnummer
N1189710494Q