Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
VIII. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenzrömisch acht. Übereinkommen der römisch zwei. Haager Friedenskonferenz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen
Text
Artikel 1.
Es ist untersagt:
1.Ziffer eins unverankerte selbsttätige Kontaktminen zu legen, außer wenn diese so eingerichtet sind, daß sie spätestens eine Stunde, nachdem der sie Legende die Aufsicht über sie verloren hat, unschädlich werden;
2.Ziffer 2 verankerte selbsttätige Kontaktminen zu legen, wenn diese nicht unschädlich werden, sobald sie sich von ihrer Verankerung losgerissen haben;
3.Ziffer 3 Torpedos zu verwenden, wenn diese nicht unschädlich werden, nachdem sie ihr Ziel verfehlt haben.
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2012
Dokumentnummer
NOR12000366
alte Dokumentnummer
N1191310668Q