Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain (CSSR)
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 10Artikel eins, Paragraph 10
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
K.
Vom Zeitpunkte des Inkrafttretens dieses Übereinkommens wird alles unter Punkt A und B fallende Schriftenmaterial, welches von der tschechoslowakischen Regierung dringend benötigt werden sollte, den beglaubigten Organen des tschechoslowakischen Delegierten in der österreichischen Sektion der Commission des reparations seitens der in Betracht kommenden österreichischen Zentralstellen mit Ausschaltung des diplomatischen Weges gegen Bestätigung so rasch als möglich kurzerhand ausgefolgt.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR12000870
Alte Dokumentnummer
N1192014191S