Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain (CSSR)
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 12Artikel eins, Paragraph 12
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
M.
Hinsichtlich des Militärgeographischen Institutes und des Grundsteuerkatasters werden besondere Vereinbarungen getroffen, die in den beiliegenden, einen wesentlichen Bestandteil dieses Übereinkommens bildenden Annexen II und III enthalten sind.Hinsichtlich des Militärgeographischen Institutes und des Grundsteuerkatasters werden besondere Vereinbarungen getroffen, die in den beiliegenden, einen wesentlichen Bestandteil dieses Übereinkommens bildenden Annexen römisch zwei und römisch drei enthalten sind.
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2020
Dokumentnummer
NOR12000872
Alte Dokumentnummer
N1192014193S