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Art. 196b

Fassungen
ab 16.07.1920 — StGBl. Nr. 303/1920 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 196b heute16.07.1920 StGBl. Nr. 303/1920 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Staatsvertrag von St. Germain

Kundmachungsorgan

StGBl. Nr. 303/1920

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 196 b

Inkrafttretensdatum

16.07.1920StGBl. Nr. 303/1920

Außerkrafttretensdatum

Index

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien

Text

Anlage römisch zwei.

römisch eins. Das Triptychon des heiligen Ildefons von Rubens, das aus der Abtei Saint Jacques sur Coudenberg in Brüssel stammt und im Jahre 1777 gekauft und nach Wien gebracht wurde.

römisch zwei. Gegenstände und Urkunden, welche im Jahre 1794 aus Belgien nach Österreich überführt wurden, um dort in Sicherheit verwahrt zu werden:

  1. Litera a
    Die Waffen, Rüstungen und anderen aus dem ehemaligen Arsenal von Brüssel stammenden Gegenstände;
  2. Litera b
    der Schatz des Goldenen Vließes, der ehemals in der Hofkapelle zu Brüssel aufbewahrt war;
  3. Litera c
    die von Theodor van Berckel verfertigten Stempel von Münzen, Medaillen und Jetons, die einen wesentlichen Bestandteil des Archives der in Brüssel bestandenen Rechenkammer bildeten;
  4. Litera d
    Die handschriftlichen Originalausfertigungen der „Carte chorographique“ der österreichischen Niederlande, die in den Jahren 1770 bis 1777 durch den Generalleutnant Grafen Jas de Ferraris bearbeitet wurden.

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2023

Gesetzesnummer

10000044

Dokumentnummer

NOR12001095

Alte Dokumentnummer

N1192019741S