Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 207Artikel 207
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 207.
Bezüglich der auf seinem Gebiete befindlichen Scheidemünzen der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie hat jeder der Staaten, denen ein Gebiet der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monarchie übertragen wurde, oder die aus dem Zerfall dieser Monarchie entstanden sind, einschließlich Österreichs, volle Gebarungsfreiheit.
Keinesfalls können diese Staaten wegen der bei ihnen befindlichen Scheidemünzen auf eigene Rechnung oder auf Rechnung ihrer Staatsangehörigen irgendwelche Ansprüche gegen andere Staaten stellen.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Dokumentnummer
NOR12001110
Alte Dokumentnummer
N1192019756S