Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 233Artikel 233
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 233.
Treibt die österreichische Regierung internationalen Handel, so soll sie in dieser Hinsicht keinerlei Rechte, Vorrechte und Freiheiten der Souveränität haben, auch nicht so angesehen werden, als ob sie solche hätte.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Dokumentnummer
NOR12001136
Alte Dokumentnummer
N1192019782S