Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 301Artikel 301
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
2. Sonderbestimmungen für die Donau.
Artikel 301.
Die Europäische Donaukommission übt von neuem die Befugnisse aus, die sie vor dem Kriege hatte. Vorläufig wird diese Kommission jedoch lediglich von den Vertretern Großbritanniens, Frankreichs, Italiens und Rumäniens gebildet.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Dokumentnummer
NOR12001207
Alte Dokumentnummer
N1192019853S