Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 316Artikel 316
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 316.
Bei Beförderungen, die teils mit der Eisenbahn, teils auf Binnenwasserstraßen, mit oder ohne Durchgangsfrachtbrief erfolgen, finden die vorstehenden Bestimmungen auf den Teil der Strecke Anwendung, der mit der Eisenbahn zurückgelegt wird.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Dokumentnummer
NOR12001221
Alte Dokumentnummer
N1192019867S