Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 49.
Die Einwohner des Gebietes von Klagenfurt werden nach Maßgabe des Folgenden berufen werden, durch Abstimmung den Staat zu bezeichnen, an den ihrem Wunsche nach dieses Gebiet angegliedert werden soll.
Die Grenzen des Gebietes von Klagenfurt sind folgende:
Von Kote 871, ungefähr 10 Kilometer ostnordöstlich von Villach, nach Süden bis zu einem Punkte des Laufes der Drau ungefähr 2 Kilometer oberhalb von St. Martin:
eineeine annähernd in nordsüdlicher Richtung verlaufende, im Gelände noch zu bestimmende Linie;
vonvon dort nach Nordwesten bis zu einem Punkte ungefähr 1 Kilometer südöstlich der Eisenbahnbrücke über den östlichen Teil der Schleife, welche die Drau ungefähr 6 Kilometer östlich von Villach macht:
derder Lauf der Drau;
vonvon dort nach Südwesten bis zur Kote 1817 (Malestiger):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über Kote 666 (Polana) verläuft und die Eisenbahn zwischen Malestig und Faak schneidet;
vonvon dort nach Ostsüdosten, dann gegen Nordosten bis zur Kote 1929 (Guschowa):
diedie Wasserscheide zwischen dem Flußgebiet der Drau im Norden und dem der Save im Süden;
vonvon dort nach Nordosten bis zur Kote 1054 (Strojna):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die im großen und ganzen der Westgrenze des Flußgebietes der Mieß folgt und über die Koten 1558, 2124, 1185 verläuft;
vonvon dort nach Nordosten bis zur Kote 1522 (Hühnerkogel):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche die Drau südlich von Lavamünd schneidet;
vonvon dort nach Westen bis zur Kote 842 1 Kilometer westlich vom Kasparstein:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche nördlich von Lavamünd verläuft;
vonvon dort bis zur Kote 1899 (Speikkogel):
diedie Nordostgrenze des politischen Bezirkes Völkermarkt;
vonvon dort nach Südwesten bis zum Flusse Gurk:
diedie Nordwestgrenze des politischen Bezirkes Völkermarkt;
vonvon dort nach Südwesten bis zu einem Punkte der politischen Grenze westlich der Kote 1075 (Steinbruchkogel):
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, welche über die Kote 1076 verläuft;
vonvon dort nach Westen bis zu einem in der Nähe der Kote 725 ungefähr 10 Kilometer nordwestlich von Klagenfurt zu wählenden Punkt:
diedie Grenze zwischen den politischen Bezirken St. Veit und Klagenfurt;
vonvon dort bis zur Kote 871, welche den Ausgangspunkt dieser Beschreibung gebildet hat:
eineeine im Gelände noch zu bestimmende Linie, die über die Koten 815 (Freudenberg), 1045 (Gallinberg) und 1069 (Taubenbühel) verläuft.