Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 59Artikel 59
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Abschnitt IV.Abschnitt römisch vier.
Rumänien.
Artikel 59.
Österreich verzichtet für sein Teil zugunsten Rumäniens auf alle Rechte und Ansprüche auf den diesseits der Grenzen Rumäniens, wie sie später noch durch die alliierten und assoziierten Hauptmächte werden festgesetzt werden, gelegenen Teil des ehemaligen Herzogtums Bukowina.
Zuletzt aktualisiert am
23.02.2023
Dokumentnummer
NOR12000952
Alte Dokumentnummer
N1192019598S