Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag zwischen Österreich und den USA
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 643/1921Bundesgesetzblatt Nr. 643 aus 1921,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge
Text
Artikel I.Artikel römisch eins.
Österreich verpflichtet sich, den Vereinigten Staaten zuzugestehen und die Vereinigten Staaten sollen haben und genießen alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Gutmachungen und Vorteile, die in der obenstehenden gemeinsamen Resolution des Kongresses der Vereinigten Staaten vom 2. Juli 1921 spezifiziert sind, einschließlich aller zugunsten der Vereinigten Staaten im Vertrage von St. Germain-en-Laye ausbedungenen Rechte und Vorteile, welche die Vereinigten Staaten ungeachtet des Umstandes, daß dieser Vertrag von ihnen nicht ratifiziert worden ist, zur Gänze genießen sollen. Wenn die Vereinigten Staaten von den in den Bestimmungen dieses Vertrages vereinbarten Rechten und Vorteilen Gebrauch machen, werden sie dies in einer Weise tun, die mit den Österreich durch diese Bestimmungen zugestandenen Rechten im Einklange steht.
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2012
Dokumentnummer
NOR12001363
Alte Dokumentnummer
N1192115540S