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Art. 3

Fassungen
ab 08.11.1921 — BGBl. Nr. 643/1921 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 3 heute08.11.1921 BGBl. Nr. 643/1921 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Staatsvertrag zwischen Österreich und den USA

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 643 aus 1921,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

08.11.1921BGBl. Nr. 643/1921

Außerkrafttretensdatum

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Text

Artikel römisch drei.

Der gegenwärtige Vertrag soll in Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Formen der Hohen Vertragschließenden Teile ratifiziert werden und unmittelbar nach dem Austausch der Ratifikationen, der sobald als möglich in Wien zu erfolgen hat, in Wirksamkeit treten.

Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet und demselben ihre Siegel beigesetzt.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung zu Wien, am vierundzwanzigsten Tage des August Neunzehnhundertzwanzigundeins.

Zuletzt aktualisiert am

10.09.2012

Gesetzesnummer

10000059

Dokumentnummer

NOR12001365

Alte Dokumentnummer

N1192115542S