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Art. 5

Fassungen
ab 14.02.1922 — BGBl. Nr. 148/1922 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute14.02.1922 BGBl. Nr. 148/1922 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Heimschaffung der Kriegsgefangenen und Zivilinternierten (UdSSR)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1922,

Typ

Vertrag – UdSSR

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

14.02.1922BGBl. Nr. 148/1922

Außerkrafttretensdatum

Index

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen

Text

Artikel 5.

Eigentumsrechte der ehemaligen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten.

Vorbehaltlich einer grundsätzlichen Regelung der Eigentumsrechte der Staatsangehörigen der vertragschließenden Teile wird Nachstehendes über das persönliche, dem eigenen Bedarf dienende, auch den Hausrat umfassende Privateigentum (weiter nur Eigentum genannt) vorläufig vereinbart:

Um die Rechtsansprüche der ehemaligen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten hinsichtlich des Eigentums sicherzustellen und die Regelung dieser Ansprüche herbeizuführen, wird eine aus Mitgliedern der bevollmächtigten österreichischen Vertretungen in Moskau und Charkow und aus russischen, beziehungsweise ukrainischen Funktionären bestehende gemischte Kommission am Sitze der erwähnten Vertretungen errichtet, die spätestens vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieses Ergänzungsabkommens ihre Tätigkeit aufzunehmen hat. Die vertragschließenden Regierungen melden bei dieser Kommission die urkundlich belegten Ansprüche ihrer Staatsangehörigen an. Der Aufgabenkreis der Kommission und der Geschäftsgang werden durch eine Geschäftsordnung näher bestimmt. Es herrscht darüber Einverständnis, daß für diese Regelung der Ansprüche der österreichischen Staatsangehörigen durch die Kommissionen lediglich die einschlägigen Dekrete des Rats der Volkskommissare, für die Regelung der Ansprüche der russischen und der ukrainischen Staatsangehörigen die österreichischen Gesetze maßgebend sind.

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2014

Gesetzesnummer

10000066

Dokumentnummer

NOR12001522

Alte Dokumentnummer

N1192215717S