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Heimschaffung der Kriegsgefangenen und Zivilinternierten (UdSSR)

Kundmachung
BGBl. Nr. 148/1922 · 21.03.1922
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 148/1922 21.03.1922 Ergänzungsabkommen zu dem zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepubliken zu Kopenhagen am 5. Juli 1920 geschlossenen Abkommen über die Heimschaffung der beiderseitigen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt