Norm Heimschaffung der Kriegsgefangenen und Zivilinternierten (UdSSR)× ▾ ‹›Gliederung Heimschaffung der Kriegsgefangenen und Zivilinternierten (UdSSR) Kundmachung BGBl. Nr. 148/1922 · 21.03.1922▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 148/1922 21.03.1922 Ergänzungsabkommen zu dem zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen und der Ukrainischen Sozialistischen Sowjetrepubliken zu Kopenhagen am 5. Juli 1920 geschlossenen Abkommen über die Heimschaffung der beiderseitigen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4Art. 5Art. 6Art. 7Art. 8Art. 9Art. 10Art. 11Art. 12Art. 13