Norm Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei)× ▾ ‹›Gliederung Abschluß eines Freundschaftsvertrages (Türkei) Fassungen (Gesetz) ab 07.11.1924 — BGBl. Nr. 391/1924 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute07.11.1924 BGBl. Nr. 391/1924 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 07.11.1924 Art. 1Art. 2Art. 3Art. 4