Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsvertrag von St. Germain - Übereinkommen über Schiedsverfahren (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 189/1925Bundesgesetzblatt Nr. 189 aus 1925,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 10Artikel 10
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Artikel 10.
Das gegenwärtige Abkommen wird an dem Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Zu Urkund dessen haben die beiden Bevollmächtigten das vorstehende Übereinkommen unterzeichnet und mit ihren Siegeln versehen.
Ausgefertigt in doppelter deutscher und doppelter italienischer Urschrift.
Rom, am 14. Februar 1925.
Zuletzt aktualisiert am
19.05.2014
Dokumentnummer
NOR12001933
Alte Dokumentnummer
N1192513244S