Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen, betreffend die Sklaverei
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 17/1928Bundesgesetzblatt Nr. 17 aus 1928,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Artikel 2.
Soweit die Hohen Vertragschließenden Teile die erforderlichen Maßnahmen nicht bereits getroffen haben, verpflichten sie sich, jeder für die seiner Staatshoheit, seiner Gerichtsbarkeit, seinem Schutze, seiner Oberherrlichkeit oder seiner Vormundschaft unterstellten Gebiete:
a)Litera a den Sklavenhandel zu verhindern und zu unterdrücken;
b)Litera b in zunehmendem Maße und sobald als möglich auf die vollständige Abschaffung der Sklaverei in allen ihren Formen hinzuarbeiten.
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2016
Dokumentnummer
NOR12002111
alte Dokumentnummer
N1192816999S