Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Italien (Grenzzeichen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 159/1929 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 150/2006Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1929, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 150 aus 2006,
Langtitel
Abkommen für die Instandhaltung der Grenzzeichen an der österreichisch-italienischen Grenze.
StF: BGBl. Nr. 159/1929
Ratifikationstext
Dieses Abkommen ist am 22. Februar 1929 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich und Seine Majestät der König von Italien haben, in der Absicht, die Instandhaltung der die Grenze zwischen den beiden Ländern bezeichnenden Steine zu regeln, beschlossen, ein entsprechendes Abkommen zu vereinbaren, und haben zu diesem Zwecke zu ihren bevollmächtigten Vertretern ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten) die nach Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes Abkommen geschlossen haben: Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten) die nach Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes Abkommen geschlossen haben:
Dokumentnummer
NOR11000120
Alte Dokumentnummer
N1192914896S