Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Spanien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 141/1929Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1929,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge
Text
Artikel 3.
Handelt es sich um einen Streit, dessen Gegenstand nach der innerstaatlichen Gesetzgebung einer der Vertragsteile in die Zuständigkeit der staatlichen Gerichte fällt, dann wird dieser Vertragsteil dagegen Widerspruch erheben können, daß der Streit dem im vorliegenden Vertrage vorgesehenen Verfahren unterworfen werde, bevor innerhalb einer angemessenen Frist ein rechtskräftiges Urteil der zuständigen Gerichtsbehörde erflossen ist.
Zuletzt aktualisiert am
11.09.2012
Dokumentnummer
NOR12002299
alte Dokumentnummer
N1192917713S