Rechtstracker.at

Art. 15

Fassungen
ab 27.05.1931 — BGBl. Nr. 192/1931 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 15 heute27.05.1931 BGBl. Nr. 192/1931 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Freundschaftsvertrag zwischen Österreich und den USA

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1931,

Typ

Vertrag – USA

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 15

Inkrafttretensdatum

27.05.1931BGBl. Nr. 192/1931

Außerkrafttretensdatum

Index

19/08 Freundschafts- und Vergleichsverträge

Text

Artikel römisch fünfzehn. Konsularbeamte, einschließlich der Angestellten eines Konsulates, die Angehörige des sie ernennenden Staates sind und in dem Staate, in dem sie ihren Dienst verrichten, keine Erwerbstätigkeit privater Art ausüben, sind von allen Reichs-, Staats-, Landes- und Kommunalsteuern auf ihre Person und auf ihr Eigentum befreit. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Steuern auf Besitz oder Eigentum an unbeweglichem Vermögen, das innerhalb des Gebietes des Staates liegt, in dem die Beamten ihren Dienst verrichten, und für Steuern auf Einkünfte, die aus Quellen innerhalb dieser Gebiete stammen. Alle Konsularbeamten und Angestellten, die Angehörige des sie ernennenden Staates sind, sind von der Bezahlung von Steuern auf den Gehalt, die Gebühren und den Lohn, die sie als Entgelt für ihre Dienste beim Konsulat empfangen, befreit.

Grundstücke und Gebäude, die in dem Gebiete eines der beiden hohen vertragschließenden Teile liegen und im Eigentum des anderen hohen vertragschließenden Teiles stehen und von ihm ausschließlich für Zwecke der diplomatischen oder konsularischen Vertretungsbehörden benutzt werden, sind von jeglicher Art von Steuern, seien es Reichs-, Staats-, Landes- oder Kommunalsteuern, befreit, jedoch nicht von Beiträgen für Dienstleistungen und örtliche öffentliche Anlagen, die diesen Grundstücken und Gebäuden zugute kommen.

Schlagworte

Grundsteuer

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2012

Gesetzesnummer

10000156

Dokumentnummer

NOR12002992

Alte Dokumentnummer

N1193113395P