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Anl. 2

Fassungen
ab 11.05.1932 — BGBl. Nr. 148/1932 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 2 heute11.05.1932 BGBl. Nr. 148/1932 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen (Italien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1932,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

11.05.1932BGBl. Nr. 148/1932

Außerkrafttretensdatum

Index

19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien

Text

Protokoll.

Bei Unterfertigung des am heutigen Tage abgeschlossenen Übereinkommens, betreffend finanzielle Fragen, stellen der österreichische und der italienische Bevollmächtigte fest, daß die Franken Gold, die im Artikel 6 dieses Übereinkommens genannt sind, Franken Gold des am 1. Jänner 1914 gesetzlich geltenden Gewichtes und Feingehaltes sind.

Das vorliegende Protokoll wird ratifiziert werden.

Geschehen zu Wien, am 24. November 1930 in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleich authentisch sind, in zwei Ausfertigungen, von denen je eine jedem Signatarstaat übergeben wird.

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2013

Gesetzesnummer

10000169

Dokumentnummer

NOR12003123

alte Dokumentnummer

N1193215239S