Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen betreffend finanzielle Fragen (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 148/1932Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1932,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
19/01 Staatsverträge von St. Germain und Wien
Text
Protokoll.
Bei Unterfertigung des am heutigen Tage abgeschlossenen Übereinkommens, betreffend finanzielle Fragen, stellen der österreichische und der italienische Bevollmächtigte fest, daß die Franken Gold, die im Artikel 6 dieses Übereinkommens genannt sind, Franken Gold des am 1. Jänner 1914 gesetzlich geltenden Gewichtes und Feingehaltes sind.
Das vorliegende Protokoll wird ratifiziert werden.
Geschehen zu Wien, am 24. November 1930 in deutscher und italienischer Sprache, wobei beide Texte gleich authentisch sind, in zwei Ausfertigungen, von denen je eine jedem Signatarstaat übergeben wird.
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2013
Dokumentnummer
NOR12003123
alte Dokumentnummer
N1193215239S