Norm Sechstes Rückstellungsgesetz× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Sechstes Rückstellungsgesetz Fassungen (Gesetz) ab 16.04.1950 — BGBl. Nr. 83/1950▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.1991 § → § BGBl. Nr. 10/1991 16.04.195031.12.1990 § → § BGBl. Nr. 83/1950 04.09.194915.04.1950 BGBl. Nr. 199/1949 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 16.04.1950 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. Geltungsbereich des Gesetzes.§ 1II. Allgemeine Bestimmungen.§ 2§ 3§ 4III. Behinderung.§ 5IV. Lizenzen und Fruchtnießung.§ 6V. Patent- und markenrechtliche Sonderbestimmungen.§ 7§ 8§ 9§ 10VI. Diensterfindungen.§ 11§ 12§ 13§ 14VII. Verfahren.§ 15§ 16§ 17§ 18VIII. Vollzugsklausel.§ 19