Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Übereinkommen zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels (Prot.)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 204/1950Bundesgesetzblatt Nr. 204 aus 1950,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
19/05 Menschenrechte
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
Der Generalsekretär bereitet die in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Protokoll abgeänderten Texte der Abkommen vor und übermittelt Abschriften hievon der Regierung jedes Mitglieds der Vereinten Nationen und jedes Nichtmitgliedstaates, dem dieses Protokoll zur Unterzeichnung oder Annahme offensteht, zur Kenntnisnahme. Ebenso lädt er die Partner jeder der durch das vorliegende Protokoll abzuändernden Vertragsurkunden ein, die abgeänderten Texte dieser Vertragsurkunden anzuwenden, sobald die Abänderungen in Kraft sind, auch dann, wenn sie noch nicht in der Lage waren, Vertragspartner des vorliegenden Protokolls zu werden.
Dokumentnummer
NOR12003814
alte Dokumentnummer
N1195014392S