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Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen

Kundmachung
BGBl. Nr. 155/1953 · 30.10.1953
KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz
BGBl. Nr. 155/1953 30.10.1953 155. Genfer Abkommen zum Schutze der Opfer des Krieges: Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde; Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See; Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen; Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Stammfassung
Kundmachungen
neugeändertaufgehobennicht berührt