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Art. 4

Fassungen
ab 01.03.1958 — BGBl. Nr. 82/1958 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 4 heute01.03.1958 BGBl. Nr. 82/1958 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 1958,

Typ

Vertrag – IAEO

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

01.03.1958BGBl. Nr. 82/1958

Außerkrafttretensdatum

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Text

ARTIKEL römisch vier

Schutz des Amtssitzbereiches

Abschnitt 10

Litera a Die zuständigen österreichischen Behörden werden entsprechend Vorsorge treffen, um zu gewährleisten, daß die Ruhe im Amtssitzbereich nicht durch Personen oder Personengruppen gestört wird, die ihn ohne Erlaubnis zu betreten versuchen oder in der unmittelbaren Umgebung des Amtssitzbereiches Unruhe stiften; sie wird ferner an den Grenzen des Amtssitzbereiches den zu diesem Zweck erforderlichen Polizeischutz beistellen.

Litera b Wenn dies vom Generaldirektor gewünscht wird, so werden die zuständigen österreichischen Behörden eine ausreichende Zahl von Polizisten zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung im Amtssitzbereich beistellen.

Abschnitt 11

Die zuständigen österreichischen Behörden werden entsprechende Vorkehrungen treffen, um zu gewährleisten, daß die mit dem Amtssitzbereich verbundenen Annehmlichkeiten nicht beeinträchtigt werden und die Aufgaben, denen der Amtssitzbereich dient, nicht durch die Verwendung der Grundstücke oder der Gebäude in der Umgebung desselben erschwert werden. Die IAEO wird ihrerseits entsprechende Vorkehrungen treffen, um zu gewährleisten, daß die mit den Grundstücken in der Umgebung des Amtssitzbereiches verbundenen Annehmlichkeiten nicht durch die Verwendung des Geländes oder der Gebäude des Amtssitzbereiches beeinträchtigt werden.

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2023

Gesetzesnummer

10000318

Dokumentnummer

NOR12005863

Alte Dokumentnummer

N1195815158S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1958/82/A4/NOR12005863