Norm Schutz der Opfer des Krieges× ▾ ‹›Gliederung Schutz der Opfer des Krieges Fassungen (Gesetz) ab 27.02.1959 — BGBl. Nr. 43/1959 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute27.02.1959 BGBl. Nr. 43/1959 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 27.02.1959 Art. 1