Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abänderung des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 215/1962Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1962,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 6Artikel 6
Index
10/02 Novellen zum B-VG, Ämter der Landesregierungen
Text
Artikel VI.Artikel römisch sechs.
Im Rahmen der Gewährung von Subventionen zum Personalaufwand konfessioneller Privatschulen obliegt es nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften dem zuständigen Bundesminister, die Aufteilung der diesen Schulen zur Verfügung zu stellenden Lehrerdienstposten auf die einzelnen Schulen vorzunehmen. Die Gebietskörperschaft, welche die Diensthoheit über die Lehrer für die entsprechenden öffentlichen Schulen ausübt, ist verpflichtet, nach Maßgabe der bundesgesetzlichen Vorschriften über die Subventionierung die Zuweisung der einzelnen Lehrer an die Schulen durchzuführen.
Zuletzt aktualisiert am
02.10.2025
Dokumentnummer
NOR12006110
alte Dokumentnummer
N1196210471S