Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Privilegien und Immunitäten der EFTA
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 124/1963Bundesgesetzblatt Nr. 124 aus 1963,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Nach Mitteilung der Regierung Schwedens ist das Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, BGBl. Nr. 142/1961, von Schweden und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ratifiziert worden. Nach Mitteilung der Regierung Schwedens ist das Protokoll über Rechtsfähigkeit, Privilegien und Immunitäten der Europäischen Freihandelsassoziation, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1961,, von Schweden und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland ratifiziert worden.
Das Protokoll ist für Schweden am 2. Juni 1961 und für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland am 26. Juni 1961 in Kraft getreten.
Weiters ist Finnland dem Protokoll am 1. April 1963 beigetreten.
Dokumentnummer
NOR12006289
alte Dokumentnummer
N1196312809P