Kurztitel
Privilegien und Immunitäten des Europarates
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 122/1964Bundesgesetzblatt Nr. 122 aus 1964,
Index
19/06 Privilegien und Immunitäten
Text
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates ist das Vierte Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, BGBl. Nr. 88/1962, für folgende weitere Staaten in Kraft getreten: Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarates ist das Vierte Zusatzprotokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1962,, für folgende weitere Staaten in Kraft getreten:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde:
Schweden 18. September 1962
Luxemburg 5. November 1963
Bundesrepublik Deutschland 10. Dezember 1963
Die Regierung der Niederlande hat am 25. Juli 1962 die Erklärung abgegeben, daß dieses Zusatzprotokoll auf die Niederländischen Antillen Anwendung findet.
Anmerkung
Allgemeines Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des
Europarates samt Zusatzprotokoll, BGBl. Nr. 127/1957.