Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen samt Fakultativprotokoll
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 66/1966Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 51Artikel 51
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Text
Artikel 51
(1)Absatz eins,Dieses Übereinkommen tritt am dreißigsten Tag nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft.
(2)Absatz 2,Für jeden Staat, der nach Hinterlegung der zweiundzwanzigsten Ratifikations- oder Beitritturkunde das Übereinkommen ratifiziert oder ihm beitritt, tritt es am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015
Dokumentnummer
NOR12006654
alte Dokumentnummer
N1196613307R