Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 273/1968Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1968,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
„Unter 'Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle' (Art. 10 Abs. 1 Z 12 B.-VG.) fallen nicht nur Maßnahmen zur Überwachung der Nahrungsmittel vom sanitären Standpunkt, sondern auch Maßnahmen, die unmittelbar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zum Inhalt haben.“„Unter 'Ernährungswesen einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle' (Artikel 10, Absatz eins, Ziffer 12, B.-VG.) fallen nicht nur Maßnahmen zur Überwachung der Nahrungsmittel vom sanitären Standpunkt, sondern auch Maßnahmen, die unmittelbar die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zum Inhalt haben.“
Anmerkung
vgl. auch das Versorgungssicherungsgesetz, BGBl. Nr. 282/1980
Schlagworte
Krisenvorsorge, Krisenmanagement, Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG
Zuletzt aktualisiert am
15.09.2022
Dokumentnummer
NOR12006861
Alte Dokumentnummer
N11968130440