Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes regeln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 103/1968Bundesgesetzblatt Nr. 103 aus 1968,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL XVIIARTIKEL römisch siebzehn
Dieser Vertrag, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text in gleicher Weise authentisch ist, ist in den Archiven der Depositarregierungen zu hinterlegen. Gehörig beglaubigte Kopien dieses Vertrages sind von den Depositarregierungen den unterzeichnenden und den beitretenden Staaten zu übermitteln.
ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, hiezu gehörig befugten Bevollmächtigten diesen Vertrag mit ihren Unterschriften versehen.
GESCHEHEN in drei Urschriften in London, Moskau und Washington, am 27. Jänner 1967.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016
Dokumentnummer
NOR12006954
alte Dokumentnummer
N1196820955S