Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes regeln
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 103/1968Bundesgesetzblatt Nr. 103 aus 1968,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
ARTIKEL IIIARTIKEL römisch drei
Die Vertragsstaaten führen ihre Tätigkeit bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht einschließlich der Satzung der Vereinten Nationen, im Interesse der Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit sowie der Förderung internationaler Zusammenarbeit und internationalen Verstehens durch.
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2016
Dokumentnummer
NOR12006940
alte Dokumentnummer
N1196820941S