Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Nationalrats-Wahlordnung 1971
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 391/1970 aufgehoben durch BGBl. Nr. 471/1992Bundesgesetzblatt Nr. 391 aus 1970, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 3Anlage 3
Inkrafttretensdatum
21.06.1973
Außerkrafttretensdatum
30.04.1993aufgehoben durch BGBl. Nr. 471/1992
Text
Anlage 3
Unterstützungserklärung
(Anm.: Anlage 3 als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage 3 als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung des Artikel II, Z 5 der Novelle BGBl. Nr. 280/1973 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „5. In der Anlage 3 zu § 45 Abs. 2 (Muster für die „Unterstützungserklärung") haben an Stelle der Klammerausdrücke „(Vor- und Zuname)" bzw. „(Eigenhändige Unterschrift mit Angabe von Vor- und Zunamen)" die Klammerausdrücke „(Vor- und Familienname)" bzw. „(Eigenhändige Unterschrift mit Angabe von Vor- und Familiennamen)" zu treten. Außerdem hat die Überschrift der gemeindebehördlichen Bestätigung zu lauten: „Bestätigung der Gemeindebehörde".“)Die Novellierungsanweisung des Artikel römisch zwei, Ziffer 5, der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1973, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „5. In der Anlage 3 zu Paragraph 45, Absatz 2, (Muster für die „Unterstützungserklärung") haben an Stelle der Klammerausdrücke „(Vor- und Zuname)" bzw. „(Eigenhändige Unterschrift mit Angabe von Vor- und Zunamen)" die Klammerausdrücke „(Vor- und Familienname)" bzw. „(Eigenhändige Unterschrift mit Angabe von Vor- und Familiennamen)" zu treten. Außerdem hat die Überschrift der gemeindebehördlichen Bestätigung zu lauten: „Bestätigung der Gemeindebehörde".“)
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2023
Dokumentnummer
NOR12007091
Alte Dokumentnummer
N1197011411R