Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Nationalrats-Wahlordnung 1971
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 391/1970 aufgehoben durch BGBl. Nr. 471/1992Bundesgesetzblatt Nr. 391 aus 1970, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 471 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
(1)Absatz eins,Mit dem Wirksamwerden dieses Bundesgesetzes treten unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 2 die Nationalrats-Wahlordnung 1970, BGBl. Nr. 61, sowie Artikel I des Bundesgesetzes vom 9. Juli 1970 über die Wiederholung des Wahlverfahrens einer Nationalratswahl, BGBl. Nr. 202, außer Kraft.Mit dem Wirksamwerden dieses Bundesgesetzes treten unbeschadet der Bestimmungen des Absatz 2, die Nationalrats-Wahlordnung 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 61, sowie Artikel römisch eins des Bundesgesetzes vom 9. Juli 1970 über die Wiederholung des Wahlverfahrens einer Nationalratswahl, Bundesgesetzblatt Nr. 202, außer Kraft.
(2)Absatz 2,Die allfällige Berufung von Ersatzmännern in den vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zuletzt gewählten Nationalrat obliegt den nach den Bestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung 1970 bestellten Wahlbehörden. Diese haben auch bis zur Konstituierung der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Wahlbehörden die nach dem Wählerevidenzgesetz 1970, BGBl. Nr. 60, den Wahlbehörden zukommenden Aufgaben zu besorgen. Hiebei finden auf diese Wahlbehörden die Bestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung 1970 Anwendung.Die allfällige Berufung von Ersatzmännern in den vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes zuletzt gewählten Nationalrat obliegt den nach den Bestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung 1970 bestellten Wahlbehörden. Diese haben auch bis zur Konstituierung der nach diesem Bundesgesetz gebildeten Wahlbehörden die nach dem Wählerevidenzgesetz 1970, Bundesgesetzblatt Nr. 60, den Wahlbehörden zukommenden Aufgaben zu besorgen. Hiebei finden auf diese Wahlbehörden die Bestimmungen der Nationalrats-Wahlordnung 1970 Anwendung.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2023
Dokumentnummer
NOR12007207
Alte Dokumentnummer
N11970133330