Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 52/1971Bundesgesetzblatt Nr. 52 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
„Die Erlassung von Gesetzen zur Verhinderung eines die öffentliche Ordnung störenden Baustellenlärmes fällt, soweit es sich um Bauführungen handelt, die von den Bauordnungen erfaßt werden, gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG in die Zuständigkeit der Länder.“„Die Erlassung von Gesetzen zur Verhinderung eines die öffentliche Ordnung störenden Baustellenlärmes fällt, soweit es sich um Bauführungen handelt, die von den Bauordnungen erfaßt werden, gemäß Artikel 15, Absatz eins, B-VG in die Zuständigkeit der Länder.“
Schlagworte
Verwaltungspolizei, Lärmbekämpfung
Zuletzt aktualisiert am
07.11.2022
Dokumentnummer
NOR12007266
Alte Dokumentnummer
N11971133410