Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 331/1972Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1972,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Protokoll
zum
Abkommen
zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze und die Erhaltung der Grenzzeichen
Jede Delegation in der Kommission führt Hartdruck- und Farbstampiglien mit dem Wappen ihres Staates, der Aufschrift “Österreichisch-Schweizerische Grenzkommission” und der Bezeichnung der Delegation.
Sollten zum Zwecke der Aufsuchung oder Gewinnung mineralischer Rohstoffe innerhalb eines Streifens von je 50 m beiderseits der Staatsgrenze Arbeiten verrichtet oder innerhalb eines Streifens von 2 km beiderseits der Staatsgrenze Erdöl- oder Erdgaslagerstätten erschlossen oder ausgebeutet werden, so werden die Vertragsstaaten gemäß dem Abkommen gemeinsam die Maßnahmen treffen, die bei der weiteren Aufsuchung oder Gewinnung zur Sicherung des Grenzverlaufes notwendig sind.
Dieses Protokoll bildet einen integrierenden Bestandteil des Abkommens.
ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Protokoll unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
GESCHEHEN in Wien, am 20. Juli 1970 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.
Schlagworte
Stampiglie, Erdöllagerstätte
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2012
Dokumentnummer
NOR12007527
alte Dokumentnummer
N1197211842R