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Anl. 1

Fassungen
ab 16.09.1972 — BGBl. Nr. 331/1972 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute16.09.1972 BGBl. Nr. 331/1972 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Schweiz (Grenzzeichen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1972,

Typ

Vertrag – Schweiz

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

16.09.1972BGBl. Nr. 331/1972

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

Protokoll

zum

Abkommen

zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze und die Erhaltung der Grenzzeichen

  1. Ziffer eins
    Jede Delegation in der Kommission führt Hartdruck- und Farbstampiglien mit dem Wappen ihres Staates, der Aufschrift “Österreichisch-Schweizerische Grenzkommission” und der Bezeichnung der Delegation.
  2. Ziffer 2
    Sollten zum Zwecke der Aufsuchung oder Gewinnung mineralischer Rohstoffe innerhalb eines Streifens von je 50 m beiderseits der Staatsgrenze Arbeiten verrichtet oder innerhalb eines Streifens von 2 km beiderseits der Staatsgrenze Erdöl- oder Erdgaslagerstätten erschlossen oder ausgebeutet werden, so werden die Vertragsstaaten gemäß dem Abkommen gemeinsam die Maßnahmen treffen, die bei der weiteren Aufsuchung oder Gewinnung zur Sicherung des Grenzverlaufes notwendig sind.
  3. Ziffer 3
    Dieses Protokoll bildet einen integrierenden Bestandteil des Abkommens.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Protokoll unterzeichnet und mit Siegeln versehen.

GESCHEHEN in Wien, am 20. Juli 1970 in zwei Urschriften in deutscher Sprache.

Schlagworte

Stampiglie, Erdöllagerstätte

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2012

Gesetzesnummer

10000508

Dokumentnummer

NOR12007527

alte Dokumentnummer

N1197211842R