Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 658/1973Bundesgesetzblatt Nr. 658 aus 1973,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Text
„Die Erlassung eines Gesetzes über die Errichtung und die Auflassung von Gerichten der untersten Organisationsstufe, die mit einem auf bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege beschränkten Wirkungsbereich ausgestattet sind, sowie die Übertragung eines auf bestimmte Angelegenheiten der Rechtspflege beschränkten Sachbereiches an Bezirksgerichte zur Besorgung in einem mit ihrem Sprengel nicht übereinstimmenden Ortsbereich fällt insoweit in die Zuständigkeit des Bundes, als durch eine damit verbundene Schmälerung des sachlichen Wirkungsbereiches von Bezirksgerichten an deren grundsätzlich allgemeiner Zuständigkeit auf dem Gebiet des Zivil- und/oder Strafrechtswesens nichts geändert wird.“
Anmerkung
1. vgl. Art. 83 Abs. 1 B-VG, § 8 Abs. 5 lit. d ÜG 1920
2. vgl. auch die Kompetenzfeststellungserkenntnisse BGBl. Nr. 314/1969 und BGBl. Nr. 339/1983
Schlagworte
Gerichtsorganisation, Reform der Bezirksgerichte, Zivilwesen
Zuletzt aktualisiert am
08.11.2022
Dokumentnummer
NOR12007776
alte Dokumentnummer
N11973137590