Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
V über die Hörer- und Sehervertretung des ORFrömisch fünf über die Hörer- und Sehervertretung des ORF
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 398/1974 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 257/2001Bundesgesetzblatt Nr. 398 aus 1974, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Text
§ 2. Die im § 1 genannten Organisationen und Einrichtungen haben ihre Vorschläge erstmalig bis spätestens 20. August 1974 und in der Folge jeweils auf Grund einer schriftlichen Aufforderung binnen 3 Wochen zu erstatten. Die Vorschläge sind schriftlich an den Bundeskanzler zu richten. Paragraph 2, Die im Paragraph eins, genannten Organisationen und Einrichtungen haben ihre Vorschläge erstmalig bis spätestens 20. August 1974 und in der Folge jeweils auf Grund einer schriftlichen Aufforderung binnen 3 Wochen zu erstatten. Die Vorschläge sind schriftlich an den Bundeskanzler zu richten.
Schlagworte
Frist für Vorschläge
Dokumentnummer
NOR12007999
Alte Dokumentnummer
N11974140810