Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bundes-Verfassungsgesetznovelle 1974
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 444/1974Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
10/02 Novellen zum B-VG, Ämter der Landesregierungen
Text
Artikel IIIArtikel römisch drei
(Zu Artikel 10 Absatz 1 Z 8 B-VG)(Zu Artikel 10 Absatz 1 Ziffer 8, B-VG)
Zu den Angelegenheiten des Gewerbes im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 Z 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 gehören nicht die Angelegenheiten des Berg- und Schiführerwesens sowie die Privatzimmervermietung, das ist die durch die gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübte Vermietung von nicht mehr als zehn Fremdenbetten.Zu den Angelegenheiten des Gewerbes im Sinne des Artikels 10 Absatz 1 Ziffer 8, des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 gehören nicht die Angelegenheiten des Berg- und Schiführerwesens sowie die Privatzimmervermietung, das ist die durch die gewöhnlichen Mitglieder des eigenen Hausstandes als häusliche Nebenbeschäftigung ausgeübte Vermietung von nicht mehr als zehn Fremdenbetten.
Zuletzt aktualisiert am
22.10.2021
Dokumentnummer
NOR12007800
alte Dokumentnummer
N1197411621A