Norm Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei× ▾ ‹›Gliederung Sucheni Gesucht wird wie im RIS: vertragdas ganze Wort, groß oder klein (nicht in "Kaufvertrag")vertrag*Wortanfang: Vertrag, Vertrages, Vertragsrecht*vertragWortende: Kaufvertrag, Mietvertrag*vertrag*irgendwo im Wortarbeit*gesetzAnfang und Ende: Arbeitsinspektionsgesetz"gesetzliche Erbfolge"genau diese Wortfolge (auch in einfachen Anführungszeichen)eltern unterhaltalle Wörter (auch: eltern und unterhalt)eltern oder unterhalteines der Wörtereltern nicht unterhaltdas erste Wort ohne das zweite(dienstbarkeit oder servitut) und verjährungKlammern verbinden ss und ß gelten gleich, Umlaute nicht (ä ist nicht ae). Ein Bindestrich trennt: "Home-Office" ist "Home Office". Zitate in jeder Schreibweise: "Abs. 3" = "Abs 3" = "Absatz 3". Gesucht wird auch in den Feldern des RIS-Dokuments (Kurztitel, Index, Schlagworte, Beachte, Anmerkung; bei Rechtssätzen auch Norm und Beisätze). Hilfe des RIS zum Feld "Suchworte" Staatsgrenze Österreich – Tschechoslowakei Fassungen (Gesetz) ab 24.06.1975 — BGBl. Nr. 345/1975 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.01.2008 § → § BGBl. I Nr. 2/2008 24.06.197531.12.2007 BGBl. Nr. 345/1975 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.06.1975 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1BegriffsbestimmungenÄnderungen der Staatsgrenze in den Sektionen§ 2VI, VII, IX und X§ 3Verlauf der Staatsgrenze in der unteren Thaya§ 4Verlauf der Staatsgrenze in der MarchVerlauf der Staatsgrenze in der Donau§ 5§ 6§ 7Inkrafttreten und Vollziehung