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Anl. 1

Fassungen
ab 04.02.1972 — BGBl. Nr. 153/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute04.02.1972 BGBl. Nr. 153/1975 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Entwicklungshilfe - Geologischer Dienst

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 153 aus 1975,

Typ

Vertrag – Rwanda

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

04.02.1972BGBl. Nr. 153/1975

Außerkrafttretensdatum

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Text

ANHANG römisch eins
zum Abkommen betreffend den Geologischen Dienst von Rwanda

Allgemeines Richtlinienprogramm des Geologischen Dienstes

  • Strichaufzählung
    Erstellung der grundlegenden geologischen Karte des Landes im Maßstab 1 : 100.000, entweder allein oder in Zusammenarbeit mit einer ausländischen Institution;
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Studien auf dem Gebiet der angewandten Geologie;
  • Strichaufzählung
    Erforschung und Studium der unterirdischen Wasservorkommen vor allem für den agrarischen Bedarf;
  • Strichaufzählung
    Programmierung und Durchführung von Schürfungen und Bergbauforschungen außerhalb des Bereiches der Bergbaugesellschaften;
  • Strichaufzählung
    Durchführung von Laboratoriumsarbeiten (Analysen und sonstige) betreffend die Wissenschaft über die Erde, sowohl auf Rechnung des privaten Sektors wie auch für die Techniker des Dienstes und andere Regierungsdienststellen;
  • Strichaufzählung
    Veröffentlichung wissenschaftlicher Texte, unter anderem des Mitteilungsblattes des Geologischen Dienstes von Rwanda;
  • Strichaufzählung
    Betreuung der wissenschaftlichen Bibliothek und der geologischen und topographischen Kartothek des Dienstes und deren Vervollständigung;
  • Strichaufzählung
    Pflege des Austausches geologischer Informationen mit den interessierten wissenschaftlichen Organisationen und Kreisen;
  • Strichaufzählung
    praktische Ausbildung für rwandische Geologen;
  • Strichaufzählung
    Ausbildung der mittleren Fachkräfte des Dienstes, wie Sekretäre, Bibliothekare, Zeichner, Laboranten, Präparatoren usw.;
  • Strichaufzählung
    Erteilung von Auskünften und Erbringung von Leistungen auf geologischem und bergbaulichem Gebiet, die vom Ministerium, dem er untersteht, verlangt werden;
  • Strichaufzählung
    Unterstützung bei der Koordinierung aller internationaler Aktionen, technischer Hilfeleistungen des Auslandes und privater Gesellschaften;
  • Strichaufzählung
    Ausarbeitung jährlicher Ausgabenvoranschläge.

Zuletzt aktualisiert am

26.09.2012

Gesetzesnummer

10000574

Dokumentnummer

NOR12008304

alte Dokumentnummer

N1197514557P