(1)Absatz eins,Der Präsident verkündet in der Regel am Schlusse jeder Sitzung Tag, Stunde und nach Möglichkeit Tagesordnung der nächsten in Aussicht genommenen Sitzung. Dies kann auch durch Hinweis auf eine im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung erfolgen. Wird eine Einwendung erhoben, so entscheidet, wenn der Präsident der Einwendung nicht beitritt, der Nationalrat. Über alle in einem solchen Falle erhobenen Einwendungen findet in der Regel eine gemeinsame Debatte statt, in der der Präsident die Redezeit des einzelnen Abgeordneten mit fünf Minuten und die Zahl der Redner je Klub auf drei beschränken kann; auf Verlangen von fünf Abgeordneten, die demselben Klub angehören, findet für alle von diesem Klub erhobenen Einwendungen eine gesonderte Debatte statt, wobei jedoch der Präsident die Redezeit und die Zahl der Redner in gleicher Weise wie in der gemeinsamen Debatte beschränken kann. Der Präsident bestimmt die Reihenfolge mehrerer Debatten unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des § 60 Abs. 3. Die Abstimmung über alle erhobenen Einwendungen erfolgt nach Durchführung der Debatte bzw. im Fall mehrerer Debatten nach der letzten. Findet keine Einwendung eine Mehrheit, so bleibt es beim Vorschlag des Präsidenten.Der Präsident verkündet in der Regel am Schlusse jeder Sitzung Tag, Stunde und nach Möglichkeit Tagesordnung der nächsten in Aussicht genommenen Sitzung. Dies kann auch durch Hinweis auf eine im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung erfolgen. Wird eine Einwendung erhoben, so entscheidet, wenn der Präsident der Einwendung nicht beitritt, der Nationalrat. Über alle in einem solchen Falle erhobenen Einwendungen findet in der Regel eine gemeinsame Debatte statt, in der der Präsident die Redezeit des einzelnen Abgeordneten mit fünf Minuten und die Zahl der Redner je Klub auf drei beschränken kann; auf Verlangen von fünf Abgeordneten, die demselben Klub angehören, findet für alle von diesem Klub erhobenen Einwendungen eine gesonderte Debatte statt, wobei jedoch der Präsident die Redezeit und die Zahl der Redner in gleicher Weise wie in der gemeinsamen Debatte beschränken kann. Der Präsident bestimmt die Reihenfolge mehrerer Debatten unter Bedachtnahme auf die Grundsätze des Paragraph 60, Absatz 3, Die Abstimmung über alle erhobenen Einwendungen erfolgt nach Durchführung der Debatte bzw. im Fall mehrerer Debatten nach der letzten. Findet keine Einwendung eine Mehrheit, so bleibt es beim Vorschlag des Präsidenten.