Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Konsularvertrag zwischen Österreich und der DDR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 494/1975 aufgehoben durch BGBl. Nr. 220/1994Bundesgesetzblatt Nr. 494 aus 1975, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 220 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 50Artikel 50
Index
19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
Text
Artikel 50
(1)Absatz eins,Dieser Vertrag bedarf der Ratifizierung. Er tritt am sechzigsten Tag nach Austausch der Ratifikationsurkunden, der in Wien erfolgt, in Kraft.
(2)Absatz 2,Dieser Vertrag bleibt so lange in Kraft, bis ihn einer der Vertragsstaaten unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist schriftlich auf diplomatischem Weg kündigt.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Vertragsstaaten diesen Vertrag unterzeichnet und mit Siegeln versehen.
Geschehen in Berlin, am 26. März 1975, in zwei Unterschriften.
Dokumentnummer
NOR12008536
Alte Dokumentnummer
N1197518994S