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Anl. 1

Fassungen
ab 01.01.1993 — BGBl. Nr. 344/1975 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.01.1993 BGBl. Nr. 344/1975 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 344 aus 1975,

Typ

Vertrag - Tschechische R

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 344/1975

Außerkrafttretensdatum

Index

19/02 Staatsgrenzen

Text

Schlußprotokoll

Bei der Unterzeichnung des heute zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik vereinbarten Vertrages über die gemeinsame Staatsgrenze besteht Einverständnis darüber, daß die Bestimmungen dieses Vertrages diejenigen Ansprüche ehemals dinglich Berechtigter an den gemäß Artikel 14 Absatz 1 und Artikel 15 Absatz 1 dieses Vertrages in das Eigentum der Republik Österreich übergehenden Liegenschaften, die Gegenstand vermögensrechtlicher Verhandlungen zwischen den Vertragsstaaten sind, nicht berühren.

Dieses Schlußprotokoll bildet einen Bestandteil dieses Vertrages.

ZU URKUND dessen haben die Bevollmächtigten dieses Schlußprotokoll unterzeichnet.

GESCHEHEN zu Wien, am 21. Dezember 1973, in zwei Urschriften, jede in deutscher und tschechischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.

Schlagworte

Enteignung

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2023

Gesetzesnummer

10000587

Dokumentnummer

NOR12008590

alte Dokumentnummer

N1197547547L