Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 2/1976Bundesgesetzblatt Nr. 2 aus 1976,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 14Artikel 14
Index
19/18 Entwicklungshilfe
Text
Artikel XIVArtikel römisch vierzehn
Dieses Abkommen gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren und bleibt jeweils ein weiteres Jahr in Kraft, soferne es nicht gekündigt wird.
Das Abkommen kann von jedem Vertragschließenden Teil unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zum Jahresende auf diplomatischem Wege gekündigt werden.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Abkommen unterfertigt und mit Siegeln versehen.
Geschehen zu La Paz am 29. März 1972, in zwei Urschriften in deutscher und spanischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2014
Dokumentnummer
NOR12008690
alte Dokumentnummer
N1197614588P