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Art. 1 Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Fassungen
21.01.1978 bis 31.12.1992 — BGBl. Nr. 9/1978 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 121.01.197831.12.1992 BGBl. Nr. 9/1978 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1978,

Typ

Vertrag - CSSR

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

21.01.1978BGBl. Nr. 9/1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Index

19/02 Staatsgrenzen

Beachte

Für die Tschechische Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,) wurde eine

Kopie des Vertrages erstellt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang

der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als

nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen

der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in Bundesgesetzblatt Nr.

1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht

enthalten.

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins,An der gemeinsamen Staatsgrenze wird zwischen der tschechoslowakischen Gemeinde Hevlin und der österreichischen Stadtgemeinde Laa an der Thaya beim Grenzhauptstein IX/26 ein Straßenübergang für den internationalen Personenfernverkehr, ausgenommen die Beförderung mit Autobussen und mit nicht für die Beförderung von Personen bestimmten Fahrzeugen, geschaffen.
  2. Absatz 2,Die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik baut die II/415 Straße von der Gemeinde Hevlin bis zur gemeinsamen Staatsgrenze. Die Österreichische Bundesregierung baut die Bundesstraße B 6 im unmittelbaren Grenzbereich aus.

Schlagworte





Personenfernverkehr

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10000636

Dokumentnummer

NOR12009239

Alte Dokumentnummer

N1197852334L