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Art. 3 Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Fassungen
21.01.1978 bis 31.12.1992 — BGBl. Nr. 9/1978 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 321.01.197831.12.1992 BGBl. Nr. 9/1978 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1978,

Typ

Vertrag - CSSR

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

21.01.1978BGBl. Nr. 9/1978

Außerkrafttretensdatum

31.12.1992

Index

19/02 Staatsgrenzen

Beachte

Für die Tschechische Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,) wurde eine

Kopie des Vertrages erstellt.

Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang

der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als

nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen

der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in Bundesgesetzblatt Nr.

1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht

enthalten.

Text

Artikel 3

Die vertragschließenden Parteien kommen überein, die Ausbauarbeiten so rechtzeitig abzuschließen, daß es möglich ist, den Verkehr über die in Artikel eins, Absatz eins und Artikel 2, Absatz eins, genannten Straßenübergänge spätestens bis zum 31. Dezember 1978 aufzunehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

10000636

Dokumentnummer

NOR12009241

Alte Dokumentnummer

N1197852336L