Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Staatsgrenze Österreich - Tschechoslowakei (Straßenübergänge) (Tschechische R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 9/1978Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1978,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Beachte
Für die Tschechische Republik (BGBl. III Nr. 123/1997) wurde eine Für die Tschechische Republik Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 1997,) wurde eine
Kopie des Vertrages erstellt.
Zwar nicht formell aufgehoben, aber spätestens seit dem Untergang
der Tschechoslowakei (CSFR) mit 31.12.1992 kann dieser Vertrag als
nicht mehr in Kraft stehend angesehen werden. In den Aufzählungen
der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in BGBl. Nr. der Weitergeltung von Verträgen für die Slowakei in Bundesgesetzblatt Nr.
1046/1994 und BGBl. Nr. 1047/1994 ist dieser Vertrag nicht 1046 aus 1994, und Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994, ist dieser Vertrag nicht
enthalten.
Text
Artikel 3
Die vertragschließenden Parteien kommen überein, die Ausbauarbeiten so rechtzeitig abzuschließen, daß es möglich ist, den Verkehr über die in Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 genannten Straßenübergänge spätestens bis zum 31. Dezember 1978 aufzunehmen.Die vertragschließenden Parteien kommen überein, die Ausbauarbeiten so rechtzeitig abzuschließen, daß es möglich ist, den Verkehr über die in Artikel eins, Absatz eins und Artikel 2, Absatz eins, genannten Straßenübergänge spätestens bis zum 31. Dezember 1978 aufzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Dokumentnummer
NOR12009241
Alte Dokumentnummer
N1197852336L